Unsere Webseite wurde mit dem Ziel gestaltet, Informationen rund um unsere Kanzlei möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen. Auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung zur digitalen Barrierefreiheit besteht, legen wir großen Wert auf Benutzerfreundlichkeit.

Keine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit

Gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der EU-Richtlinie 2019/882 sind bestimmte digitale Dienstleistungen ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei bereitzustellen.

Für diese Webseite besteht keine gesetzliche Verpflichtung, da:

  • Es sich bei unserer Kanzlei um ein Kleinstunternehmen im Sinne des § 3 Abs. 3 BFSG handelt

  • Über die Webseite keine digitale Dienstleistung im gesetzlichen Sinn erbracht wird

  • Die eingebundenen Kontaktformulare für Terminwünsche dienen ausschließlich der Informationsübermittlung per E-Mail, ohne automatisierte Buchung oder digitale Vertragserfüllung

  • Der Mandantenbereich enthält lediglich Dokumente zur Ansicht oder zum Download, stellt aber keine interaktive Plattform dar

Freiwillige Maßnahmen zur besseren Zugänglichkeit

Auch ohne gesetzliche Verpflichtung wurden folgende Aspekte umgesetzt:

  • Übersichtliche und logisch strukturierte Navigation

  • Texte in klarer und verständlicher Sprache

  • Vergrößerbare Schrift über die Browsereinstellungen

  • Alt-Texte für alle Bilder

  • Responsives Webdesign für mobile und Desktopgeräte

Kontakt bei Rückfragen zur Barrierefreiheit

Wenn Sie Hinweise oder Vorschläge zur Verbesserung der Barrierefreiheit unserer Webseite haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung:

E-Mail: info@prinz-steuerberatung.de