Mandantenbereich

Informationen, Dokumentationen und Links

auf einem Blick!

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Digitale Lösungen

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Durch die Zusammenarbeit mit DATEV sind wir in der Lage durch Webanwendungen und Cloudlösungen viele Prozesse auf digitalem Weg zu vereinfachen und zu beschleunigen. Für einen effektiven und effizienten Austausch mit dem Arbeitgeber und der Steuerkanzlei.

Logo von DATEV - grüner Block mit blauer Schrift DATEV

DATEV Unternehmen online

Online-Anwendung

Plattform für den Beleg-, Daten- und Dokumentenaustausch zwischen Ihrem Unternehmen und unserem Steuerbüro. Belegbereitstellung und Auswertungseinsicht.

Unternehmen online öffnen

Arbeitnehmer online Cockpit

Online-Anwendung

Plattform für die digitale Zusam­menarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Im Portal werden persönliche Daten wie Lohn- und Gehaltsdokumente bereitgestellt.

Arbeitnehmer online öffnen

Dokumentationen

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Belege hochladen/einsehen

So laden Sie Ihre Ein- und Ausgangsbelege bequem digital in DATEV Unternehmen online hoch und stellen diese für unsere Kanzlei zur Verfügung.

 

Belege bereitstellen/hochladen

Belege bearbeiten/bezahlen

Nachdem Sie Ihre Eingangsbelege hochgeladen haben, können Sie diese ganz bequem über DATEV Unternehmen online bearbeiten und bezahlen.

 

Belege bearbeiten/bezahlen

Lohnauswertungen einsehen

Sobald Ihre Lohnbuchführung abgeschlossen hat, werden Ihnen die Lohnauswertungen automatisch zum Abruf in DATEV Unternehmen online bereitgestellt.

 

Lohnauswertungen einsehen

E-Rechnungen

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Der Empfang elektronischer Rechnungen wird ab dem 1. Januar 2025 für inländische B2B-Umsätze verpflichtend.

Was ist eine E-Rechnung? 

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, wodurch eine elektronische Verarbeitung ermöglicht wird.

Informieren Sie sich rechtzeitig, ob Sie in der Lage sind E-Rechnungen zu empfangen und zu versenden.

Treten Sie mit uns in Kontakt und lassen Sie sich über das Thema E-Rechnungen ausführlich von uns informieren. Wir greifen Ihnen bei der Umsetzung unter die Arme und können Ihnen Empfehlungen für ein passendes Rechnungs­schreibungs­programm aussprechen.

Kontaktieren Sie uns!
Gegenüberstellung von XML-Format und hybrid Format von E-Rechnungen

Eine Rechnung in Papier oder als PDF-, Excel- oder Worddatei ist KEINE E-Rechnung und nicht mehr zulässig!